4. Sollte trotz einer verbindlichen Anmeldung an einem Workshoptermin
nicht teilgenommen werden, fallen folgende Kosten bezogen auf die Teilnehmergebühr an.
- bei Stornierung bis zu 7 Tage vor Workshopbeginn 50%.
- bei einer späteren Stornierung 100%.
- sollten wir den Teilnehmerplatz wiederbelegen können, fallen keine Stornokosten an.
5. Ausgenommen davon sind Workshops die wir im Ausland veranstalten.
V. Zustand der Räume
1. Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet.
2. Je nach Intensität der Raumnutzung behalten wir uns vor die Reinigung der Räume an den Mieter weiter zu berechnen.
3. Der Kunde hat das Studio in dem Zustand zu verlassen, wie es ihm übergeben wurde.
VI. Haftung
1. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie die daraus entstehenden Folgekosten (z. B. Mietausfall)
VII. Haftungsausschluss
1. Der Vermieter haftet nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden, die durch die Anmietung / Nutzung des Mietstudios entstehen.. Ebenso wenig haftet er, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in Verträgen beschriebenen Leistungen auf irgendeine Weise gehindert wird und /oder die Leistungen nicht den Erwartungen entsprechen.
2. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die eigenen Leistungen betreffen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Er übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Models, Kunden und Dritten, sowie bei Beschädigung oder Verlust von Dingen dieser Personen.
3. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
4. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle am Shooting/Drehtag sowie für Unfälle bei An- und Abfahrt.
5. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für Leistungen von Models, Darstellern, sonstigen freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst haftende Unternehmer.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Der Mietzins ist zu Beginn der Anmietung in Bar zu entrichten.
2. Nebenkosten, sowie Zusatzleistungen, wie in Punkt II.4 aufgeführt, werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und werden in Bar bezahlt.
IX. Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen/Leistungen im Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Standort des Studios Gelsenkirchen.